Garantie und Rückgabe

Lanbo räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Sollte innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Kauf des Gerätes dennoch ein Mangel aufgrund von Material- und/oder Herstellungsfehlern auftreten, erklärt sich Lanbo vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen bereit, diese Mängel ohne Berechnung von Kosten zu beheben. 

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.

Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.


Garantiebedingungen 

1.Die Garantie kann nur gegen Vorlage des Kaufbelegs geltend gemacht werden. Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum des Gerätes. Aus dem Kaufbeleg müssen das Kaufdatum und der Name des Verkäufers deutlich hervorgehen. Die Typennummer und die eindeutige Seriennummer sind auf dem Gerät angegeben. Die Garantie erlischt, wenn eines der aufgeführten Dokumente verändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurde.Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne zur Verfügung stellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

2.Die Garantie gilt nur für den normalen Hausgebrauch und wenn die Installations- und Bedienungsanleitung befolgt wurde.

3.Mit der Entgegennahme ist kein Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen verbunden. Dies bedarf einer gesonderten Überprüfung, von deren Ergebnis Sie innerhalb einer angemessenen Frist informiert werden.

4.Es gibt die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung abzuschliessen. Die Garantieverlängerung kann nur innerhalb der Garantiefrist abgeschlossen oder verlängert werden. 

5.Die Verkäufer können keine Verantwortung übernehmen für eventuelle Versandverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Zustellung, wenn dies an folgenden Gründen liegt: nationale oder lokale Feiertage, die im Kalender eingetragen sind, Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen, Unfälle des Spediteurs, Diebstähle, Raubüberfälle

6.Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/etc. ist ausgeschlossen. Garantie- sowie andere Ansprüche gegen Lanbo stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Wartungsfristen in Kraft. Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. 

7.Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden während des Kaufprozesses angegebene Postadresse, die im Rahmen der Kaufbestellung gespeichert wurde. Für die Richtigkeit dieser Adresse ist der Kunde verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Fehler beim Versand oder falsche Auslieferung der Produkte, sofern diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Adresse bei der Kaufbestellung fehlerhaft oder unvollständig angegeben hat.

8.Soweit die in den Prospekten, Anzeigen, Internetpräsenzen und/oder sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers.


Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

1. Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch Schäden infolge eines Unfalls, unsachgemäßer Verwendung, Vernachlässigung, normaler Abnutzung, äußerer Ursache (wie z.B. Elektrizität, Gas, Wasser, Temperatur) oder durch Eingriffe oder Reparaturen durch nicht von Lanbo zugelassenen Dienste entstanden ist.

2. Die Garantie erlischt, wenn Teile mit Nicht-Originalteilen ersetzt wurden.

3. Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)

4. Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen

5. Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

6. Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen